Gegen “Gott” und Konsorten darf nicht “gelästert” werden, aber “Ungläubige” aka Atheisten dürfen nach Strich und Faden beleidigt werden? In Zeiten der Gleichbehandlung ist ein Gesetz wie der §166StGB ein anachronismus. Mehr dazu gibts beim Ulf, guckstu hier: http://weblog.hundeiker.de/item-4463.html. Und hier gehts direkt zur entsprechenden ePetition. Weitersagen!
ePetition: Schafft die Gotteslästerung als Straftat nach §166StGB ab
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